Lärmschutzmassnahmen müssen an der Spitalstrasse, Bachtelstrasse, Usterstrasse, Hittnauerstrasse, Motorenstrasse, Stationsstrasse und Buchgrindelstrasse getroffen werden.

Die Stadt Wetzikon verfügt aber über keinen aktuellen Lärmkataster (Stand 2009) und wird nicht in der Lage sein die eidgenössischen Lärmschutzvorschriften bis März 2018 zu erfüllen.

Ob Bundesbeiträge nach diesem Termin noch beantragt werden können, ist fraglich.